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Gsteigweg 1  //  4923 Wynau  //  Telefon 062 929 00 69

Bahnhofstrasse 32  //  4900 Langenthal  //  Telefon 062 922 40 00

Hauptstrasse 55  //  4853 Murgenthal  //  Telefon 062 926 17 11

Wichtiges bei einem Todesfall

Auf diesen Moment vorbereitet zu sein ist schwierig. Aus diesem Grund haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengetragen.

Anordnungen & Formalitäten vor der Bestattung
 

Wenn der Tod zu Hause eintritt:
Den behandelnden Arzt oder den Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser abwesend, können Sie den Notfallarzt verständigen, Tel. 1818 gibt Auskunft (oder Telefon 117 Polizei). Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt sein.

Vorher kann nicht viel unternommen werden.


Bei Tod infolge Unfall (Aussergewöhnlicher Todesfall):
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen ist die Polizei zu  benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder in einem Heim:
Ein zuständige Arzt der Klinik stellt den ärztlichen Todesschein aus.

Informierung des Bestattungsunternehmens:

Das Bestattungsunternehmen ist, wenn möglich, von einem Angehörigen persönlich zu benachrichtigen. Erste Kontaktaufnahme mit LUMEN 062 929 00 69

Es sind folgende Unterlagen zu organisieren:

  • Evtl. Todesbescheinigung vom Arzt

  • Familienbüchlein

  • Wenn Sie keinen Schweizerpass haben: Pass, Ausländerausweis und allfällige zivilstandesamtliche Dokumente, sofern vorhanden

  • Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist evtl. dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

  • Auszug aus dem Todesregister beim Zivilstandsamt des Sterbeortes anfordern. Dieser wird zum Abmelden von Krankenkasse, für Arbeitgeber, Pensionskasse usw. verwendet und darf kopiert werden.

Bei allen Fragen rund um den Todesfall geben wir Ihnen gerne Auskunft und helfen Ihnen weiter. 062 929 00 69

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